AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Veranstaltungsangebote von SP Training & Consulting GmbH  (nachfolgend -SP-).

Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden durch SP nur anerkannt, wenn diesen ausdrücklich schriftlich durch SP zugestimmt wurde. Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen SP nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sollen in die Auftragsbestätigung aufgenommen werden oder bedürfen im Übrigen der Textform.

§1 Leistungsarten

Es gibt offene, geschlossene Veranstaltungen und individuelle Coachings. Offene Angebote sind öffentlich ausgeschriebene Veranstaltungen, die grundsätzlich für jedermann zugänglich sind. Geschlossene Veranstaltungen sind gebuchte Veranstaltung von Unternehmen für einen geschlossenen Kreis an Teilnehmern. Individuelle Coachings sind direkte 1:1 Betreuungen mit Einzelkunden.

§2 Anmeldung zu Veranstaltungen

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen nach § 1 muss per E-Mail oder über das Anmeldeformular der Website erfolgen. Sie erhalten sofort nach Eingang Ihrer Anmeldung eine schriftliche Bestätigung mit den wichtigsten organisatorischen Informationen.

§3 Angebote für geschlossene Veranstaltungen und Coachings

Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit, ausgehend vom Datum der Angebotserstellung.

§4 Zahlungsbedingungen

Mit dem Vertragsabschluss leistet der Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme innerhalb von 7 Werktagen. Coachingleistungen und offene Veranstaltungen werden vom Auftraggeber komplett im Voraus gezahlt.

Rechnungen sind bei Erhalt innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist SP berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt für Zahlungen aus dem Ausland auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer.

§5 Teilnehmerzahl bei offenen Angeboten

Zur effizienten Durchführung von offenen Veranstaltungen und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmenden begrenzt. Die jeweilige Teilnehmerzahl entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsausschreibung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

§6 Stornierung

a, Stornierungen müssen stets mindestens in Textform erfolgen.

b, Bei geschlossenen Veranstaltungen kann der Vertragspartner bis 8 Wochen vor Leistungsbeginn kostenfrei stornieren, bis 6 Wochen vor der Leistungserbringung kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, ansonsten berechnen wir 25 % der Kosten. Bei Absagen kürzer als 4 Wochen vor Leistungsbeginn fallen 50 % der Vertragssumme an. Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet SP die volle Vertragssumme. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar.

c, Die Stornierung offener Veranstaltungen ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben das Rücktrittsrecht sowie das Recht der fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

§7 Änderung des Leistungsumfangs

SP kann den Inhalt und den Ablauf des Programms sowie den Einsatz der Trainer oder Austausch von Referenten unter Wahrung des Gesamtcharakters der Leistung ändern. Dies berechtigt den Vertragspartner weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Kündigung aus wichtigem Grund noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§8 Leistungsannullierung

SP behält sich das Recht vor, offene Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als sechs Teilnehmer) bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten.

Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des Durchführenden, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. In diesem Fall ist SP nur zur Erstattung bereits gezahlter Kosten verpflichtet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§9 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§10 Datenschutzrechtliche Einwilligung

Die Veranstaltungsteilnehmenden willigen in die Anfertigung  von Video- und Fotoaufnahmen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen ein.

Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

§11 Urheberrechte

Veranstaltungsbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen u.ä. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt.

§12 Mitwirkungspflicht

Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.

§13 Haftung

Die Durchführung und Vorbereitung unserer Veranstaltungen erfolgen nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

SP haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlen der vom Vertragspartner zugesicherten Eigenschaften entstanden sind sowie für Schäden, die von Teilnehmenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-Anteile immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmenden sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln, ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst Verantwortung.

SP übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Voraussetzungen bei den Teilnehmenden ergeben.

Wir behalten uns vor, Teilnehmende, die durch ihr Verhalten unser Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§14 Sektenpassus

Die Leistungen von SP beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Wir distanzieren uns entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab.

Unsere Trainer und Assistenten erklären mit der Anerkennung der Geschäftsbedingungen, dass sie nicht nach einer Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard arbeiten oder gearbeitet haben, und dass sie diese Methode vollständig ablehnen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ in unserem Unternehmen, noch veranlassen wir jemanden dazu, diese zu organisieren bzw. zu besuchen.

Mit Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie“) von L. Ron Hubbard unterstützen, unterhalten wir keine geschäftsmäßigen Beziehungen.

§15 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Hamburg.

§16 Schlussbestimmungen

Zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend davon ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.